Kosmetik Meisterschule

Mit der Wiedereinführung der Qualifikation „Meister/in im Kosmetikerhandwerk“ ergeben sich für Kosmetiker/innen vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten, die bisher nicht erreichbar waren. Gleichzeitig erfährt das Kosmetikerhandwerk dadurch eine enorme Aufwertung. Mit der Meisterausbildung eignen Sie sich umfassende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse an. Kosmetiker erlangen dadurch zusätzliches fachliches Knowhow für die tägliche Arbeit am Kunden. Außerdem wird auch Wissen für das Management eines Kosmetikinstitus vermittelt. Wir führen die Meisterschule Kosmetik gemeinsam mit der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg durch. Die Teile I und II werden im Bildungszentrum in Frankfurt (Oder) absolviert, Teile III und IV bei der Handwerkskammer Cottbus in Cottbus, Königs Wusterhausen oder Großräschen.

Setzen Sie sich von ihrer Konkurrenz ab und erlangen den Meistertitel im Kosmetikerhandwerk. Dadurch erhält dieses Handwerk eine enorme Aufwertung. Nach Anlage B der Handwerksordnung bleibt es weiterhin ein zulassungsfreies Handwerk.
Für Kosmetikerinnen und Kosmetiker ergeben sich nun vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten, die bisher nicht erreichbar waren. Sie haben somit die Chance eine der höchsten nichtakademischen Qualifikationen in Deutschland zu erlangen. Der Abschluss „Meister/-in im Kosmetikerhandwerk“ befindet sich auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und ist mit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.

Inhalte & Aufbau der Kosmetik Meisterschule

Alles auf einen Blick

Insgesamt umfasst die Meisterausbildung für Kosmetiker (Teil I-II) ca. 450 Unterrichtsstunden.

Die Lehrgangskosten für die Kosmetik-Meisterschule (Teil I und II) betragen ca. 5.600,00 Euro und die Prüfungsgebühr 680,00 Euro. 

Die Kosten für den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung “Handwerksmeister/ -in im Kosmetiker-Handwerk” beträgt
40,00 Euro.

Förderung durch Meister-BAföG und Meisterbonus

Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Elektrotechnikerhandwerk.


Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer
Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das
Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung
beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

09.10.2024 – 17.05.2025 in Frankfurt (Oder)

Derzeit werden weitere Termine koordiniert. Melden Sie uns Ihr Interesse und wir melden uns bei Ihnen sobald neue Termine feststehen.

Infoabend zur Meisterschule

In regelmäßigen Abständen führen wir an unterschiedlichen Orten Informationstage durch. Dort informieren Fachleute und Dozenten u.a. über die Lehrgänge und deren Prüfungen, der Rekordförderung und rechtlicher Aspekte.

Rekordförderung der Meisterschule

Sie haben die Möglichkeit der Förderung über das Meister-BAföG für die Meisterschule der Dachdecker. Hierbei erhalten Sie einen Zuschuss für die Meisterlehrgangs- und Meitsterprüfungsgebühren.

Ihre Ansprechpartner

Erste Antworten geben wir in unserem FAQ-Bereich

Ina Scharf

Kundenberaterin

Doreen Kuba

Kundenberaterin

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